Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Baumann Elektroinstallationen GmbH

Ipsachstrasse 10, 2560 Nidau

Gültig ab dem 01.09.2021


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Baumann Elektroinstallationen GmbH (nachfolgend „Unternehmen“ genannt).

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Unternehmen akzeptiert wurden.

1.3 Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist in diesem Fall ebenso verbindlich wie ein schriftlicher Vertrag.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden oder kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Ausführung der Leistung zustande.

2.2 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen berechtigen das Unternehmen zur Berichtigung oder Anfechtung.

2.3 Offerten und technische Ausarbeitungen des Unternehmens sind dessen geistiges Eigentum. Bei missbräuchlicher Verwendung, Weitergabe oder Nachbau ohne Auftragserteilung behalten wir uns vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.

 

4. Lieferung, Leistungserbringung und Abnahme

4.1 Die angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

4.2 Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Materialengpässe) können zu Verzögerungen führen, ohne dass der Kunde Schadensersatz oder Vertragsrücktritt geltend machen kann.

4.3 Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Leistung innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

4.4 Der Versand erfolgt standardmässig mit einem vom Unternehmen gewählten Versanddienstleister. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware das Lager des Unternehmens verlassen hat.

 

5. Arbeiten an Asbesthaltigen Materialien

5.1 Das Unternehmen führt keine Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durch. Falls während der Arbeiten der Verdacht auf Asbest besteht, wird die Baustelle sofort gesperrt und der Kunde informiert.

5.2 Die Kosten für notwendige Abklärungen, Messungen oder Spezialfirmen zur Asbestsanierung trägt der Kunde.

5.3 Erst nach fachgerechter Sanierung durch eine spezialisierte Firma und Freigabe der Baustelle kann das Unternehmen die Arbeiten fortsetzen.

 

6. Kernbohrungen und Durchbrüche

6.1 Kernbohrungen und Durchbrüche gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang des Unternehmens. Falls solche Arbeiten erforderlich sind, muss der Kunde eine spezialisierte Fachfirma beauftragen.

6.2 Falls das Unternehmen im Auftrag des Kunden Kernbohrungen oder Durchbrüche vornimmt oder eine Drittpartei damit beauftragt, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden an Bausubstanz, Leitungen oder anderen Installationen.

6.3 Eventuell notwendige statische Abklärungen oder Genehmigungen liegen in der Verantwortung des Kunden.

 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die ausgeführten Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, Teilabnahme, Akontozahlung oder Rechnungsstellung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

7.3 Die Haftung des Unternehmens ist auf grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

7.4 Der Unternehmer hat im Falle von Mängeln das Recht zur Nachbesserung. Eine Ersatzvornahme durch Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, und Gewährleistungsansprüche entfallen.

7.5 Bei Programmierungen oder softwaregestützten Lösungen erwirbt der Kunde ausschliesslich das Nutzungsrecht am gelieferten Produkt. Das zugrundeliegende Know-how sowie Quellcodes und Logik bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens.

8.2 Das Unternehmen ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.


9. Datenschutz

9.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

9.2 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

10. Kündigung und Rücktritt

10.1 Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.

10.2 Bei einer Stornierung durch den Kunden kann das Unternehmen die bereits erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung stellen.

10.3 Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens möglich. Bereits entstandene Kosten oder Preisänderungen infolge der Bestellreduktion sind vom Kunden zu tragen.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt schweizerisches Recht.

11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in Nidau.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.